Infos zum Bildungsurlaub, Bildungsscheck & Bildungsprämie und Weiterbildungsberatung

 

Bildungsurlaub/Arbeitnehmerweiterbildungen:

Einige Angebote der Kooperationspartner sind Bildungsurlaube bzw. Arbeitnehmerweiterbildungen nach dem AWbG NRW – Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW. Weitere Infos dazu finden Sie auch unter www.bildungsurlaub.de.

Bildungsurlaub


 

Bildungsscheck

Die Veranstaltungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit dem Bildungsscheck gefördert werden. Unter den Links www.weiterbildungsberatung-nrw.de oder www.bildungsscheck.nrw.de erhalten Sie weitere Informationen dazu.
Hier unterscheidet man zweierlei Förderungen: den Bildungsscheck mit dem betrieblichen oder mit dem individuellen Zugang. Bei dem Bildungsscheck mit betrieblichem Zugang beantragt das Unternehmen für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Bildungsscheck. Beim Bildungsscheck mit individuellem Zugang beantragt der einzelne Beschäftigte aus dem Unternehmen vor Anmeldung einen entsprechenden Bildungsscheck. Interessierte können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang und im betrieblichen Zugang erhalten. Diese Regelung gilt auch für Existenzgründer (in den ersten 5 Jahren), unabhängig von Alter, Berufsausbildung und dem erlernten Beruf. Der Zuschuss beträgt 50% der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungskosten, die Maximalbeträge variieren zeitweise pro Bildungsscheck. Hier bitte den aktuellen Stand erfragen. Den Zuschuss trägt das Land NRW zu beruflichen Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

 

Vor der Beantragung des Bildungsschecks darf keine verbindliche Kursbuchung erfolgt sein. Auf der Homepage www.weiterbildungsberatung.nrw.de (Rubrik Bürgerinnen & Bürger/ Beratungsstellensuche) finden Sie Ihre Weiterbildungsberatung in Ihrer Nähe!

Bildungscheck


 

Bildungsprämie

Der Prämiengutschein ist an eine nachzuweisende Einkommensgrenze von 20.000,-€ (bei gemeinsamer Veranlagung von 40.000,-€) zu versteuerndem Jahreseinkommen geknüpft. Eine weitere Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren und eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Vor der Beantragung der Bildungsprämie darf eine Anmeldung, jedoch keine Rechnungsstellung und/oder Bezahlung erfolgt sein.

www.bildungspraemie.info

Bildungsprämie

Da sich im Bereich der Weiterbildungsförderung jedoch oft gravierende Fördermöglichkeiten verändern, ist es anzuraten, die entsprechenden Infos aktuell auf den angegebenen Internetseiten nachzulesen oder sich direkt beraten zu lassen.

Infotelefon


Gerne können Sie Fragen zu Veranstaltungen der Kooperationspartner oder Fragen zu Inhouse-Angeboten für die Mitarbeiter Ihrer Einrichtung über das Kontaktformular der Homepage an mich senden.

Oder nutzen Sie gerne auch meine telefonische Sprechstunde Donnerstags, in der Zeit von 9.00 – 10.00 Uhr unter der Rufnummer: 0202 – 661 545